Mit der EU-Entwaldungsverordnung und ihren umfangreichen Dokumentationsverpflichtungen wurde ein regelrechtes Bürokratie-Monster erschaffen. Betroffen davon sind nicht nur Waldbesitzer:innen und die gesamte Wertschöpfungskette, sondern auch alle, die Soja oder Rindfleisch produzieren und die nachgelagerte Produktion. Die gültige Verordnung bedarf dringend einer Überarbeitung. Dies fordert eine Petition von Landwirtschaftskammer und Waldverband.
Wir rufen dazu auf, diese Petition zu unterstützen und sich damit für eine Selbstbestimmung der Regionen über die Waldbewirtschaftung einzusetzen. Den Link zur Petition finden Sie unterhalb dieses Artikels bzw. im Titelbild. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
EU-ENTWALDUNGSVERORDNUNG - BÜROKRATIE OHNE ZUSATZNUTZEN
Die EU-Entwaldungsverordnung (EU-Deforestation Regulation, kurz EUDR) besagt, dass bestimmte Produkte wie Holz und alle Holzprodukte sowie Rinder und Soja nur in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sichergestellt ist, dass durch deren Produktion keine Entwaldung und auch keine Waldschädigung entstanden ist. Zur Überprüfung und Nachvollziehbarkeit der Produkte beabsichtigt die Europäische Kommission, ein umfangreiches Informationssystem aufzubauen. Jeder Waldbesitzer, der Holz in Verkehr bringt, hat sich in diesem System zu registrieren und eine Sorgfaltserklärung abzugeben. Dazu ist eine Reihe von Daten einzutragen. Unter anderem sind der lateinische Name der Holzart, die Menge und die Geokoordinaten des beernteten Grundstückes einzutragen. Damit generiert das Informationssystem eine Referenznummer, die wiederum an den nächsten in der Lieferkette, beispielsweise ans Sägewerk, weitergegeben werden muss. Der ganze Aufwand soll betrieben werden, obwohl illegale Entwaldung in Österreich kein Thema ist.