Bildungsförderung LE 14-20
Bildungsförderungen im Programm "Ländliche Entwicklung
2014-2020"
Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch
Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und
Forstwirtschaft gefördert.
Förderbare Maßnahmen
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)
Förderwerber:
Das LFI ist ein vom BMLRT anerkannter Bildungsanbieter für alle Maßnahmen
mit Ausnahme der Austauschprogramme und damit berechtigt, Förderanträge zu
stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer
Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim
förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte
Beiträge).
Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch
die Landjugend Österreich.
Förderbarer Personenkreis
• BewirtschafterIn eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit
eigener Betriebsnummer)
• Künftige HofübernehmerInnen und mitarbeitende Familienangehörige, die am
Betrieb wohnen (Eltern, Geschwister, Ehepartner, Kinder)
• Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die
BewirtschafterIn sowie Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft mit
Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters und schriftlicher Bestätigung
des Bewirtschafters
Personen, die nicht zum förderbaren Kreis zählen, können an förderbaren
Maßnahmen teilnehmen, müssen aber den ungeförderten Teilnahmebeitrag
bezahlen.
Auf die zur Förderung eingereichten Veranstaltungen wird sowohl im
gedruckten Bildungsprogramm als auch in der online-Kurssuche sowie in
weiteren Bewerbungsschienen hingewiesen.
Die Fördermittel kommen von der EU, dem BMLRT und dem Land NÖ.