SVS erhöht Zuschuss für bäuerliche Betriebshilfe
Die Erhöhung durch die SVS gilt einheitlich - sowohl für die selbstorganisierte Betriebshilfe im gewerblichen Bereich in Kooperation mit den Betriebshilfevereinen, als auch für die wichtige bäuerliche Nachbarschaftshilfe. Im Krankheitsfall, bei Unfall, Tod oder Kuraufenthalt des Betriebsführers oder von hauptberuflich im Betrieb mittätigen Angehörigen finanziert die soziale Betriebshilfe unaufschiebbare Arbeiten im land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb. Geeignete Betriebshelfer werden im bäuerlichen Bereich weiterhin über den bewährten Kooperationspartner “Maschinenring“ zur Verfügung gestellt.
RASCHE UND UNBÜROKRATISCHE UNTERSTÜTZUNG
“Niemand ist vor einer Krankheit oder einem Unfall gefeit. Allerdings können Ernte, Tiere oder Forstarbeiten nicht warten, bis Bauern und Bäuerinnen genesen sind. Die Erhöhung des Kostenzuschusses für den Einsatz von Betriebshelfern sichert den Fortbestand des Betriebs und damit die Existenz zahlreicher bäuerlicher Familien. Eine weitere positive Neuerung betrifft die pauschale Form der Betriebshilfe. Künftig ruht diese nicht, wenn sie auf das Krankengeld oder die Unterstützungsleistung aus einem anderen Gesetz trifft“, erläutert Theresia Meier, Obmann-Stellvertreterin der Sozialversicherung der Selbständigen.Der Antrag auf Betriebshilfe ist direkt bei der SVS zu stellen. Unterstützung bei der Vermittlung und Abwicklung der sozialen Betriebshilfe für Bauern bieten die örtlich zuständigen Maschinenringe. Gewerbetreibenden und Neue Selbständigen stehen bei der Suche nach geeigneten Betriebshelfern die Betriebshilfevereine in allen Bundesländern zur Seite. Alle Informationen zur Betriebshilfe unter svs.at/betriebshilfe.