Recht(e) haben! - Rechtstipp des Monats: Hofübergabe
Welche Rechte und Pflichten hat man als Hofübernehmer:in gegenüber den Eltern bzw. Schwiegereltern?
Zu den familiären Beistandspflichten gehören die alltägliche Betreuung und Beratung. Darunter versteht man beispielsweise das Ausfüllen von Formularen, Ausleihen von Werkzeug, Chauffeurdienste, Schneeräumen, Rasenmähen, Entgegennehmen von Telefonanrufen, Aussprechen von Anerkennung und Trost, im Altersheim oder Krankenhaus zu besuchen etc. Eltern können von ihren Kindern erwarten, dass sie den Kontakt niemals gänzlich abreißen lassen und insbesondere im hohen Alter, bei schwerer körperlicher Gebrechlichkeit und/oder geistigem Verfall zumindest seelischen Beistand leisten.
Diesen und viele weitere Tipps zu verschiedenen Rechtsthemen wie bäuerliche Hofübergabe, Heirat, Mutterschaft und Karenz, Sozialversicherung etc. sind auf der Website der Bäuerinnen Österreich zu finden unter folgendem Link: Link zu den Rechtstipps.