Gut versorgt von Anfang an
VERSORGT VON ANFANG AN
In der Landwirtschaft erwerbstätige Mütter können Wochengeld für die Dauer von in der Regel acht Wochen vor und nach der Entbindung bei der SVS beantragen - dies gilt sowohl für Betriebsführerinnen als auch für Familienangehörige, die im Betrieb hauptberuflich beschäftigt sind. Voraussetzung für die Auszahlung des Wochengeldes ist grundsätzlich der Einsatz einer Hilfskraft zur Entlastung der (werdenden) Mutter. Alternativ kann - auf Basis vertraglicher Regelungen der SVS - Mutterschaftsbetriebshilfe auch direkt über den Maschinenring in Anspruch genommen werden.Als weitere Unterstützung gibt es für Mütter und Väter das Kinderbetreuungsgeld. Dieses kann entweder als Pauschalleistung oder einkommensabhängig bezogen werden. Hinzu kommt die Möglichkeit eines Familienzeitbonus oder eines Partnerschaftsbonus.
GESUND VON ANFANG AN
Genauso wichtig wie die finanzielle Absicherung der jungen Familie ist ein guter Start in ein gesundes Leben. So werden von der Krankenversicherung etwa die Kosten für alle nötigen medizinischen Leistungen rund um die Geburt übernommen. Ganz am Beginn helfen zudem Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen dabei, die Gesundheit der werdenden Mutter und ihres Kindes zu schützen.Und da Gesundheitsvorsorge und Prävention bei der SVS seit jeher im Mittelpunkt stehen, gibt es für Kinder zwischen sechs und 18 Jahren den Gesundheits-Check Junior. Dieses spezielle Vorsorgeprogramm der SVS schließt unmittelbar an den Eltern-Kind-Pass an und kann einmal im Jahr bei allen Fachärzten für Kinder- und Jugendheilkunde sowie bei Allgemeinmedizinern kostenlos genutzt werden.
PROFITIEREN VON ANFANG AN
Als besonderes Zuckerl ist es nach erfolgreich absolviertem Gesundheits-Check Junior möglich, einen Bonus von 100 Euro bei der SVS zu beantragen. Mit dem sogenannten Gesundheitshunderter Junior werden Sportwochen, Sportvereinsmitgliedsbeiträge oder gesundheitsfördernde Maßnahmen unterstützt.Übrigens: Auch den 100-Euro-Bonus für einen Zahnarztbesuch im Rahmen der aktuellen Gesundheitsaktion des Jahres 2024 “Gemeinsam lächeln“ gibt es für mitversicherte Kinder und somit für Klein und Groß. Um mitzumachen, melden sich Versicherte ganz einfach über svsGO, die digitalen Services der SVS, für die Aktion an. Nach dem Zahnarztbesuch wird der Bonus automatisch und ohne Antrag auf das Konto, das bei der Anmeldung angegeben wurde, ausbezahlt.
Sozialversicherung der Selbständigen
Internet: svs.at/kontakt
Tel.-Nr.: 050 808 808