Christine Habertheuer: Einkommensteuererklärung: lästiges Übel?
Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist für viele ein oft lästiges Thema. Jedes Jahr aufs Neue stellen sich die gleichen Fragen: Muss ich eine Erklärung abgeben? Kann ich von der Abgabe einer Erklärung möglicherweise sogar profitieren? Die Frage nach einer möglichen Einkommensteuerpflicht ist für jede Person und jeden landwirtschaftlichen Betrieb ein wichtiges Thema. Jede Betriebsführerin und jeder Betriebsführer muss wissen, welche Gewinnermittlungsart für den eigenen Betrieb gilt und welches steuerliche Ergebnis in dem Betrieb erwirtschaftet wird. Dies gilt auch für Betriebe, die der Voll- oder Teilpauschalierung unterliegen. Die Ausübung landwirtschaftlicher Nebentätigkeiten, wie etwa „Urlaub am Bauernhof“ oder Be- und Verarbeitung, beeinflusst das steuerliche Ergebnis oft maßgeblich. Oftmals lohnt es sich, regelmäßig eine Steuererklärung abzugeben, auch wenn keine Steuerpflicht besteht. Liegen nämlich die Voraussetzungen für den Alleinverdienerabsetzbetrag und den Kindermehrbetrag vor, werden diese Beträge in Form einer sogenannten „Negativsteuer“ ausbezahlt. Daher mein Appell: Befassen Sie sich bewusst mit dem Thema, geben Sie die Erklärung, falls eine notwendig ist, rechtzeitig ab und nutzen Sie die Beratungsangebote der Landwirtschaftskammer Niederösterreich.