Allgemeine Geschäftsbedingungen für Die Bäuerinnen NÖ und deren Mitgliedsvereine
A) Veranstaltungswesen
Anmeldung
Anmeldungen zu Bildungsveranstaltungen haben bis zum angeführten Anmeldeschluss, jedenfalls aber bis spätestens 1 Woche vor Kursbeginn, zu erfolgen. Der Bäuerinnenverein behält sich vor, zu einzelnen
Veranstaltungen Zugangsvoraussetzungen zu definieren. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme an einer Veranstaltung. Die Teilnahmeberechtigung besteht erst mit der schriftlich oder per E-Mail erteilten Teilnahmezusage seitens des Bäuerinnenvereins. Bei offenen Forderungen ist eine Anmeldung nicht möglich.
Veranstaltungen Zugangsvoraussetzungen zu definieren. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme an einer Veranstaltung. Die Teilnahmeberechtigung besteht erst mit der schriftlich oder per E-Mail erteilten Teilnahmezusage seitens des Bäuerinnenvereins. Bei offenen Forderungen ist eine Anmeldung nicht möglich.
Teilnahmebeitrag
Der angegebene Teilnahmebeitrag ist, wenn nicht anders angegeben, vor Veranstaltungsbeginn fällig. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind, sofern nicht anders angeführt, nicht im Teilnahmebeitrag enthalten.
Die jeweiligen Zahlungsmodalitäten werden den Teilnehmenden rechtzeitig bekannt gegeben.
Die jeweiligen Zahlungsmodalitäten werden den Teilnehmenden rechtzeitig bekannt gegeben.
Stornobedingungen
Die Anmeldung kann, wenn nicht anders angegeben, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei storniert werden. Bei Stornierung nach Ablauf dieser Frist sowie bei unentschuldigtem Fernbleiben von der
Veranstaltung behält sich der Bäuerinnenverein die Vorschreibung des gesamten Teilnehmerbeitrages als Stornogebühr vor. Die Nominierung und Entsendung einer Ersatzperson ist möglich. Die ursprünglich angemeldete Person bleibt jedoch für den Teilnahmebeitrag haftbar. Ist eine Teilnahme an live durchgeführten digitalen Weiterbildungen aufgrund technischer Probleme nicht möglich, muss dies dem Veranstalter vor
Veranstaltungsende nachvollziehbar mitgeteilt werden.
Veranstaltung behält sich der Bäuerinnenverein die Vorschreibung des gesamten Teilnehmerbeitrages als Stornogebühr vor. Die Nominierung und Entsendung einer Ersatzperson ist möglich. Die ursprünglich angemeldete Person bleibt jedoch für den Teilnahmebeitrag haftbar. Ist eine Teilnahme an live durchgeführten digitalen Weiterbildungen aufgrund technischer Probleme nicht möglich, muss dies dem Veranstalter vor
Veranstaltungsende nachvollziehbar mitgeteilt werden.
Veranstaltungsabsage
Der Bäuerinnenverein behält sich vor, bei einer zu geringen Zahl von Anmeldungen die geplante Bildungsveranstaltung abzusagen. In diesem Fall oder bei sonstigen Gründen für eine Veranstaltungsabsage (wie z.B. Erkrankung von Vortragenden, höhere Gewalt o.a.) werden bereits eingezahlte Teilnahmebeiträge rückerstattet. Der Bäuerinnenverein behält sich weiters Änderungen von Terminen, Beginnzeiten, Veranstaltungsorten, Veranstaltungsformaten (Online statt Präsenz) sowie bei den Vortragenden
vor. Die Teilnehmenden werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Aus Absagen oder Terminverschiebungen können - abgesehen von der Rückerstattung des Teilnahmebeitrages
- keine weiteren Ersatzansprüche abgeleitet werden.
vor. Die Teilnehmenden werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Aus Absagen oder Terminverschiebungen können - abgesehen von der Rückerstattung des Teilnahmebeitrages
- keine weiteren Ersatzansprüche abgeleitet werden.
Haftung
Der Bäuerinnenverein übernimmt trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität von Kursunterlagen und sonstigen im Rahmen der Veranstaltungen verwendeten Publikationen
und haftet auch nicht für die Richtigkeit der von den jeweiligen Vortragenden geäußerten Ansichten, Standpunkte, Rechtsmeinungen etc.
und haftet auch nicht für die Richtigkeit der von den jeweiligen Vortragenden geäußerten Ansichten, Standpunkte, Rechtsmeinungen etc.
Datenschutz
Alle Hinweise zum Datenschutz entnehmen Sie der Datenschutzerklärung der Bäuerinnen NÖ.
Schulungsunterlagen, Bild- und Tonaufnahmen
Den Teilnehmenden überlassene Seminarunterlagen oder Datenträger dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters weder vervielfältigt noch Dritten überlassen werden. Bild- und Tonaufnahmen sind ohne ausdrückliche Erlaubnis der Vortragenden nicht gestattet.
Bildaufnahmen und Veröffentlichung
Die TeilnehmerInnen nehmen zur Kenntnis, dass bei einzelnen Veranstaltungen Fotografien und/oder Filme erstellt werden und zum Zwecke der Nachberichterstattung in regionalen Medien sowie in Medien und Websites der Bäuerinnen, des LFI und der Landwirtschaftskammer NÖ sowie ihnen nahestehenden Verbänden veröffentlicht werden können. Selbiges gilt für Screenshots und Aufzeichnungen bei Online-Veranstaltungen. Mit der Anmeldung erklären sie sich mit diesen Nutzungen einverstanden.
Ausschluss von Bildungsveranstaltungen
Wenn es die Gewährleistung der Kurs- bzw. Veranstaltungsziele erfordert, ist der Bäuerinnenverein
berechtigt, Teilnehmende aus sachlichen Gründen (z.B. Stören der Veranstaltung, aggressives oder destruktives Verhalten gegenüber anderen Kursteilnehmenden bzw. Vortragenden oder KursleiterInnen) von der
Veranstaltung ohne Rückerstattung eines allfälligen Teilnahmebeitrages auszuschließen. Das Ausschließen beinhaltet die Nicht-Zulassung zu bzw. Wegweisung von einer Veranstaltung.
berechtigt, Teilnehmende aus sachlichen Gründen (z.B. Stören der Veranstaltung, aggressives oder destruktives Verhalten gegenüber anderen Kursteilnehmenden bzw. Vortragenden oder KursleiterInnen) von der
Veranstaltung ohne Rückerstattung eines allfälligen Teilnahmebeitrages auszuschließen. Das Ausschließen beinhaltet die Nicht-Zulassung zu bzw. Wegweisung von einer Veranstaltung.
Teilnehmende mit besonderen Bedürfnissen
Teilnehmende mit besonderen Bedürfnissen werden aufgefordert, rechtzeitig vor der Veranstaltung
mit dem Veranstalter Kontakt aufzunehmen.
mit dem Veranstalter Kontakt aufzunehmen.
Kooperation mit dem LFI NÖ
Bei Kooperationsveranstaltungen, bei denen das LFI NÖ als Hauptveranstalter auftritt (rechtliche Verantwortung hinsichtlich sozialund steuerrechtlicher Verantwortung liegt beim LFI), gelten jedenfalls die AGBs des LFI NÖ. In
diesen Fällen wird das LFI NÖ als Hauptveranstalter ausgewiesen bzw. bei der Anmeldung auf die Website des LFI weitergeleitet.
diesen Fällen wird das LFI NÖ als Hauptveranstalter ausgewiesen bzw. bei der Anmeldung auf die Website des LFI weitergeleitet.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in St. Pölten.
B) Webshop
Die Lieferfrist für verfügbare Produkte beträgt ca. sieben Tage. Der Verein „Die Bäuerinnen Niederösterreich“ bzw. die Landwirtschaftskammer Niederösterreich (in weiterer Folge als Anbieter angeführt) behält sich vor, die bestellten Waren nur in haushaltsüblichen Mengen zu versenden und zutreffendenfalls den Besteller hiervon per Mail oder telefonisch zu verständigen.
Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller bekannt gegebene Adresse durch Zustellung mit der Post. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen, ab dem Tag des Eingangs der Ware beim Besteller dem Anbieter nachweislich und schriftlich bekannt zu geben. Der Anbieter ist zur Beseitigung des Mangels, Ersatzlieferung oder Zurückzahlung des Kaufpreises berechtigt. Im Fall der Erfolglosigkeit einer versuchten Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.
Bei Bestellungen sind die Versandspesen, sofern im Rahmen der Beschreibung der Ware nichts anderes angegeben ist, vom Besteller zu tragen und werden mit dem Warenpreis in Rechnung gestellt. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
Information zum Porto: Wir weisen darauf hin, dass LK-Rezeptbroschüren und Bäuerinnen-Werbemitteln durch zwei verschiedene Absender-Adressen versandt werden, wobei jeweils Portokosten anfallen. Werden LK-Rezeptbroschüren und Bäuerinnen-Werbemitteln gemeinsam bestellt, entstehen dennoch zwei getrennte Pakete mit zwei getrennten Portogebühren. Eine direkte Abholung von Bäuerinnen-Werbemitteln in der LK NÖ ist nach Absprache mit dem Bäuerinnenreferat zu den Geschäftszeiten möglich.
Der Besteller bekommt mit den bestellten Broschüren bzw. Werbemittel einen Erlagschein mitgesendet. Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist für den Anbieter spesenfrei binnen einundzwanzig Kalendertagen ab dem Rechnungsdatum mit dem der Lieferung beiliegenden Zahlschein auf das darin angegebene Bankkonto des Anbieters zu entrichten. Bei Zahlungsverzug des Bestellers werden diesem Mahnspesen verrechnet.
Alle vom Anbieter gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Besteller im Eigentum des Anbieters, sodass der Besteller erst nach ihrer vollständigen Bezahlung über sie verfügen darf.
Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Erfüllungsort für die Leistung und Zahlung ist der Sitz der Landwirtschaftskammer NÖ. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in St. Pölten.
Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller bekannt gegebene Adresse durch Zustellung mit der Post. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen, ab dem Tag des Eingangs der Ware beim Besteller dem Anbieter nachweislich und schriftlich bekannt zu geben. Der Anbieter ist zur Beseitigung des Mangels, Ersatzlieferung oder Zurückzahlung des Kaufpreises berechtigt. Im Fall der Erfolglosigkeit einer versuchten Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.
Bei Bestellungen sind die Versandspesen, sofern im Rahmen der Beschreibung der Ware nichts anderes angegeben ist, vom Besteller zu tragen und werden mit dem Warenpreis in Rechnung gestellt. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
Information zum Porto: Wir weisen darauf hin, dass LK-Rezeptbroschüren und Bäuerinnen-Werbemitteln durch zwei verschiedene Absender-Adressen versandt werden, wobei jeweils Portokosten anfallen. Werden LK-Rezeptbroschüren und Bäuerinnen-Werbemitteln gemeinsam bestellt, entstehen dennoch zwei getrennte Pakete mit zwei getrennten Portogebühren. Eine direkte Abholung von Bäuerinnen-Werbemitteln in der LK NÖ ist nach Absprache mit dem Bäuerinnenreferat zu den Geschäftszeiten möglich.
Der Besteller bekommt mit den bestellten Broschüren bzw. Werbemittel einen Erlagschein mitgesendet. Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist für den Anbieter spesenfrei binnen einundzwanzig Kalendertagen ab dem Rechnungsdatum mit dem der Lieferung beiliegenden Zahlschein auf das darin angegebene Bankkonto des Anbieters zu entrichten. Bei Zahlungsverzug des Bestellers werden diesem Mahnspesen verrechnet.
Alle vom Anbieter gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Besteller im Eigentum des Anbieters, sodass der Besteller erst nach ihrer vollständigen Bezahlung über sie verfügen darf.
Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Erfüllungsort für die Leistung und Zahlung ist der Sitz der Landwirtschaftskammer NÖ. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in St. Pölten.