Spendenaktion „Bäuerinnen helfen Bäuerinnen – Hochwasser 2024“ – Hilf jetzt helfen!
Wie kann ich spenden? Wer kann spenden?
Jede:r – ob Privatperson, Verein oder Firma – kann einen Beitrag leisten. Überweisen Sie einfach Ihren gewünschten Betrag auf folgendes Spendenkonto:
Hinweis: Die Spende muss bis 20. Jänner 2025 auf dem Spendenkonto eingegangen sein. Danach werden die Spenden und Anträge bearbeitet. Spenden können nicht bei der Arbeitnehmerveranlagung abgesetzt werden. Der Auszahlungsbetrag richtet sich nach der Höhe der eingegangenen Spenden sowie der Anzahl der eingereichten Anträge je Kategorie.
- IBAN: AT56 3258 5001 0806 8215
- Verwendungszweck: „Hochwasser“
Hinweis: Die Spende muss bis 20. Jänner 2025 auf dem Spendenkonto eingegangen sein. Danach werden die Spenden und Anträge bearbeitet. Spenden können nicht bei der Arbeitnehmerveranlagung abgesetzt werden. Der Auszahlungsbetrag richtet sich nach der Höhe der eingegangenen Spenden sowie der Anzahl der eingereichten Anträge je Kategorie.
Wie können betroffene Bäuerinnen Unterstützung erhalten?
Anträge zur Unterstützung können formlos von den Obfrauen der Bäuerinnenvereine an den Vorstand der Bäuerinnen NÖ gestellt werden. Folgende Informationen müssen im Antragsschreiben enthalten sein:
Die Antragstellung ist ausschließlich zwischen dem 25. Oktober 2024 und dem 20. Jänner 2025 möglich. Achten Sie darauf, dass die Antragstellung fristgerecht erfolgt! Außerhalb der Frist eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Der Auszahlungsbetrag richtet sich nach der Höhe der eingegangenen Spenden sowie der Anzahl der eingereichten Anträge je Kategorie und wird im Februar / März 2025 ausgezahlt.
- Name und Adresse des betroffenen Mitglieds
- Mitgliedsverein (vollständiger Vereinsname)
- Zugehörigkeit zu welchem Bäuerinnen-Bezirk
- Beschreibung der Situation
- Angabe der Kategorie:
- Kategorie 1: „betroffen“: z. B. 20 cm Wasser im Keller, Elektrogeräte beschädigt, leichter Schaden im Wohnbereich, Existenz nicht bedroht
- Kategorie 2: „Schwer betroffen“: z. B. Existenz bedroht, Wohnraum oder Hofladen zerstört, Betriebsmittel vernichtet, Wirtschaftsgebäude/Wohnraum/Keller stark überflutet, Hangrutsch ins Haus, sehr hoher finanzieller Schaden (Bewirtschaftungsflächen sind ausgenommen)
- Kontaktdaten der Antragstellerin
- Bankdaten der Funktionärin, die die Spende übergeben wird
- Umfang des Antrags: max. 1 A4-Seite
Die Antragstellung ist ausschließlich zwischen dem 25. Oktober 2024 und dem 20. Jänner 2025 möglich. Achten Sie darauf, dass die Antragstellung fristgerecht erfolgt! Außerhalb der Frist eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Der Auszahlungsbetrag richtet sich nach der Höhe der eingegangenen Spenden sowie der Anzahl der eingereichten Anträge je Kategorie und wird im Februar / März 2025 ausgezahlt.
Wohin mit dem Antrag?
Anträge zur Unterstützung können durch die Bezirks- oder Gebietsbäuerinnen eingebracht werden. Gemeindebäuerinnen oder andere Funktionärinnen bzw. selbst betroffene Mitglieder können die Anträge stellvertretend verfassen, die Einbringung/Zusendung an das Büro der Bäuerinnen NÖ hat aber durch die Bezirks- oder Gebietsbäuerinnen zu erfolgen. Funktionärinnen sind online unter www.baeuerinnen-noe.at auf den Bezirksseiten zu finden.
Mehr zur Spendeninitiative „Bäuerinnen helfen Bäuerinnen“
Diese Spendeninitiative wurde vor vielen Jahren ins Leben gerufen, um Vereinsmitgliedern nach Schicksalsschlägen finanzielle Unterstützung zu bieten. In der aktuellen Schwerpunktaktion „Hochwasser 2024“ möchten wir betroffenen Bäuerinnenmitgliedern eine kleine Hilfe zukommen lassen.
Hinweis: „Die Bäuerinnen NÖ“ sind keine professionelle Hilfsorganisation, weshalb die Abwicklung etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen kann.
Änderungen vorbehalten.
Hinweis: „Die Bäuerinnen NÖ“ sind keine professionelle Hilfsorganisation, weshalb die Abwicklung etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen kann.
Änderungen vorbehalten.